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Ölheizung oder Gasheizung austauschen

Öl- und Gasheizungen waren lange Zeit sehr beliebt, wenn es darum ging, komfortabel zu heizen. Heute wissen wir, dass dies längst auch mit erneuerbaren Energien - zum Beispiel mit Pellets - möglich ist. Heizen mit Öl oder Gas bedeutet, fossile Energieträger zunutze zu machen. Was bedeutet fossil? Brennstoffe wie Gas oder Heizöl sind im begrenzten Maß auf unserer Erde vorhanden. Während Holz dank nachhaltiger Waldwirtschaft stets nachwächst, sind die Brennstoffe Öl oder Gas rar und werden irgendwann nicht mehr zur Verfügung stehen.

Was viele nicht wissen ist, dass es auch für alte Öl oder Gasheizungen eine Austauschpflicht gibt. Während vor kurzem noch zahlreiche Festbrennstoffanlagen außerbetrieb genommen wurden, weil die Abgaswerte nach Bundesemissionsschutzverordnung nicht mehr eingehalten werden konnten, geht es auch den alten Öl-und Gasheizungen mächtig an den Kragen. Deren Austauschpflicht wird nicht ausschließlich von der Einhaltung der Emissionen abhängig gemacht - 30 Jahre Betriebszeit sind das Zauberwort. Die absolute Regel laut EnEV (Energieeinsparverordnung) besagt, dass alle nach dem 01.01.1985 eingebauten Öl- und Gasheizungen erneuert werden müssen, sobald Sie laut Einbaudatum die 30 Jahre überschritten haben.

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Austauschpflicht alte Öl- oder Gasheizung