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Mittwoch, 10 Mär 2010
 
 

Reagieren Sie jetzt und sichern Sie sich den Bestandsschutz für Ihre Feuerstätte!
Die Novellierung der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) betrifft über 15 Millionen Zentralheizkessel für Holz / Kohle und Einzelraumfeuerstätten in Deutschland – die Umsetzung der 1.BImSchV ist in Kürze geplant. Ab diesem Zeitpunkt werden die Grenzwerte für alle Heizkessel und Öfen, welche mit Holz oder Kohle beheizt werden, drastisch verschärft. Mit Umsetzung der neuen 1.BImSchV müssen zahlreiche Heizkessel und Öfen mit zusätzlichen Filtersystemen ausgestattet werden, um die neuen strengen Grenzwerte zu erfüllen.


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