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BAFA Förderung
BAFA Fördeurng

Staatliche Zuschüsse (KfW) für deine Heizungsmodernisierung

Der Staat fördert ERNEUERBARE ENERGIEN!

Unterstützung gibt es bei Umstieg
auf besonders effiziente und emissionsarme
IBC Holz- und Pelletheizungen in Bestandsgebäuden.

Aktueller Hinweis:

Die Antragsstellung ist seit dem 27.02.2024 möglich. Förderanträge sind vor Vorhabensbeginn zu stellen – aber die KFW räumt hier eine Übergangsfrist ein:
Laut „Bundes-Anzeiger“ gibt es eine Ausnahme: Bei einem Vorhabensbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

Wer wird gefördert und welche Fördervoraussetzungen gelten für die staatlichen Zuschüsse (KfW)?

Antragsberechtigt sind alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von Wohngebäuden in Deutschland. Der Start der Antragstellung erfolgt gestaffelt:

  • Ab 27.02.2024 sind natürliche Personen (Privatpersonen) antragsberechtigt, die Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern sind und diese mit einem Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz selbst bewohnen.
  • Ab voraussichtlich Mai 2024 sind natürliche Personen (Privatpersonen) antragsberechtigt, die Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie WEG, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
  • Ab voraussichtlich August 2024 sind natürliche Personen (Privatpersonen) antragsberechtigt, die Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sind sowie von selbst bewohnten und vermieteten Eigentumswohnungen in WEG, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.

Gefördert werden nur Bestandsgebäude, dies sind fertiggestellte Gebäude, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.


Was wird gefördert und welche Fördervoraussetzungen gelten für den staatlichen Heizungszuschuss (KfW)?

Gefördert wird die Errichtung/Umbau/Erweiterung von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) sowie deren Umfeldmaßnahmen (= Maßnahmen die zur Vorbereitung, Umsetzung oder zur Inbetriebnahme von IBC Heizungsanlagen zwingend erforderlich sind).

Weitere technische Mindestanforderungen:

  • Wärmemengenzähler

  • Hydraulischer Abgleich

  • Dämmung Rohrleitungen gemäß GEG

  • min. 30 Liter Pufferspeichervolumen beim Pelletheizkessel / min. 55 Liter Pufferspeichervolumen beim Holzheizkessel


Wie gestaltet sich der Antragsprozess bei der KfW für Anträge ab dem 27.02.2024?

Die Stufe 1 – Antragsstufe - beginnt mit der Antragsstellung und endet mit dem Zugang des Zuwendungsbescheides. Mit dem Zuwendungsbescheid werden die Fördermittel für den Antragsteller verbindlich für den Bewilligungszeitraum von 36 Monaten reserviert. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

In Stufe 2 – Verwendungsnachweisstufe - zunächst erfolgt die Realisierung der zu fördernden Maßnahme durch den Antragsteller/den Fachunternehmer. Ist die Maßnahme abgeschlossen und wurden alle Rechnungen bezahlt, erstellt der Antragsteller den zugehörigen Verwendungsnachweis online im KfW-Portal. Nach positiver Prüfung durch die KfW wird der Festsetzungsbescheid erstellt und die Fördersumme ausgezahlt.


In 6 Schritten zum KfW-Zuschuss
  1. BzA-Nummer erstellen lassen
    Angebot(e) von Fachunternehmen über die Maßnahme/Anlage einholen. Wichtig: Noch keinen Auftrag vergeben. Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und verhindert eine Förderung. Ausgaben sind nur dann zuwendungsfähig, wenn die entsprechenden Zahlungen innerhalb des Bewilligungszeitraums geleistet werden.

  2. Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen
    Schließe mit deinem Fachunternehmen einen Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag über den Einbau einer förderfähigen Heizung. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Zusage der KfW und das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten.

  3. Zuschuss beantragen
    Registriere dich nun selbst im Kundenportal "Meine KfW" und wähle dort das Produkt "BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" (458) aus. Anschließend stellst Du den Antrag. Hierfür benötigst Du die BzA-Nummer und den abgeschlossenen Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag, welcher hochzuladen ist.

  4. Vorhaben durchführen
    Nach Erhalt der Zusage der KfW kannst Du sofort mit deinem Vorhaben starten.

  5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen
    Nach Abschluss des Vorhabens bestätigt der Energieeffizienzexperte oder das Fachunternehmen die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt eine BnD (Bestätigung nach Durchführung).

  6. Zuschuss erhalten
    Für die Auszahlung deines Zuschusses identifizierst (entweder per Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder per Postident-Verfahren) Du dich im Kundenportal "Meine KfW" und beantragst dort mit der BnD die Auszahlung. Bitte reiche deine Nachweise spätestens 36 Monate nach der Zusage durch die KfW und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung ein.


Eigenleistungen sind erlaubt

Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt, werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Ausgaben für Material gefördert. Der Fachunternehmer muss die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Ausgaben für Material mit dem Verwendungsnachweis und einem formlosen Schreiben bestätigen.


Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Der Grundfördersatz „Zuschuss“ beträgt 30 % der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme beträgt 30.000,00 €. Im Einzelnen gelten die nachfolgend genannten Prozentsätze mit einer Obergrenze von 70 Prozent.

  Zuschuss   Klimageschwindigkeits-Bonus   Einkommens-Bonus   Emmissionsminderungszuschlag
Biomasse (Holz / Pellets)  30 % + - + 30 % + 2.500 €
Biomasse + Solarthermie 30 % 20 % 30 % 2.500 €

Was bedeutet Grundfördersatz „30 % Zuschuss“?

30 % Zuschuss ist der Grundfördersatz, welcher jedem Antragsteller für die Installation eines förderfähigen Heizkessels zusteht.


Was sind die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeits-Bonus?
  1. Bonus für selbstnutzenden Eigentümer.

  2. Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme).

  3. Oder Austausch einer funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (Inbetriebnahme älter 20 Jahre).

  4. Fachgerechte Demontage und Entsorgung der Altheizung.

  5. Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn diese mit einer neuen oder bestehenden solarthermischen Anlage, Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden.

  6. Einzureichen sind die Meldebescheinigung und der Grundbuchauszug.

Es gelten die folgenden Bonussätze je nach Datum der Umsetzung:

bis 31. Dezember 2028:

20 %

ab ab 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030:

17 %

ab ab 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032:

14 %

ab ab 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034:

11 %

ab ab 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036:

8 %


Was sind die Voraussetzungen für den Einkommens-Bonus?
  1. Bonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 €

  2. Einzureichen sind die Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung, Meldebescheinigung und der Grundbuchauszug


Was sind die Voraussetzungen für den Emissionsminderungs-Zuschlag?

Für IBC Pellet- und Holzheizungsanlagen wird der Emissionsminderungs-Zuschlag gewährt, wenn ein Partikelabscheider eingebaut wird. (Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 % im Normzustand [273 K, 1013 hPa] wird eingehalten.)


Weiterführende Informationen

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