Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Fachunternehmen sind Handwerksmeisterbetriebe und Handwerksbetriebe mit einer Inhaberin oder einem Inhaber vergleichbarer Qualifikation, die im Bereich der Gebäudesanierung tätig sind. Dies umfasst die folgenden Bereiche:
Maurer- und Betonbauarbeiten, Stukkateurarbeiten, Maler- und Lackierungsarbeiten, Zimmerer-, Tischler- und Schreinerarbeiten, Wärme-, Kälte- und Steinbildhauarbeiten, BrunnenbauarbeitenDachdeckerarbeiten, Klempnerarbeiten, Glasarbeiten, Installateur- und Heizungsbauarbeiten, Kälteanlagenbau, Elektrotechnik- und -installation, Metallbau, Ofen-und Luftheizungsbau, Rollladen- und Sonnenschutztechnik, Schornsteinfegerarbeiten, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten, Betonstein- und Terrazzoherstellung.
Die konkret durchgeführte Maßnahme muss zum Gewerk des ausführenden Fachunternehmens zählen. Nicht anerkannt wird daher beispielsweise der Einbau eine Außentür durch einen Schornsteinfegermeister.