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BAFA Förderung Junge
Jetzt Heizkessel tauschen
und bis zu
20 % Steuerbonus nutzen!
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BAFA Förderung Junge

Förderung für Biomasse ohne die Pflicht mit Solarthermie oder Wärmepumpe zu kombinieren!

Zielgruppe: Der Steuerbonus kann von Eigentümer/innen, die ihr Haus oder die Wohnung selbst bewohnen, geltend gemacht werden. Wichtig zu wissen: Darunter fallen auch Zweit- oder Ferienwohnungen, vermietete Wohnungen aber nicht.


Ablauf
  • Planung der Heizungsmodernisierung

  • Kesselkauf und Auftragsfreigabe zur Installation

  • Installation und Inbetriebnahme

  • Abnahme durch den Schornsteinfeger

  • Sanierungskosten in der Steuererklärung über max. 3 Jahre und max. insgesamt 20 % der Aufwandkosten geltend machen.


Vorraussetzung:
  • Bestandsgebäude oder Wohnung zum Zeitpunkt der Sanierung mindestens 10 Jahre alt

  • Installation muss von einem Fachbetrieb (§ 35c Absatz 1 Satz 6) ausgeführt werden

  • Bestätigung eines Fachunternehmens über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und Installation eines Wärmemengenzählers

  • Bescheinigung des Fachunternehmers über die korrekte Umsetzung der Maßnahmen

  • Vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen (ausschließlich Überweisung), Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -kosten


So funktioniert's:

In dem Kalenderjahr, in dem die Sanierungsarbeiten beendet werden, können die Sanierungskosten erstmals abgesetzt werden. Insgesamt ist verteilt über drei Jahre ein Steuerbonus von 20 Prozent der Investitionssumme möglich. Die Einkommensteuer wird im ersten und zweiten Kalenderjahr um je sieben Prozent der Sanierungskosten ermäßigt - maximal um je 14.000 Euro. Im dritten Kalenderjahr können Eigentümer nochmal sechs Prozent ihrer Sanierungskosten geltend machen - maximal 12.000 Euro. Das heißt innerhalb von drei Jahren können maximal 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Das entspricht förderfähigen Kosten von maximal 200.000 Euro, die begünstigt werden.

Häufig gestellte Fragen zur BAFA-Förderung

Was wird steuerlich gefördert?

Gefördert werden die folgenden energetische Maßnahmen an einem Gebäude oder einer Wohnung:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren und Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Erneuerung oder Einbau von Lüftungsanlagen
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Daneben kann auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung steuerlich gefördert werden. Dafür muss diese von Energieberaterinnen und Energieberatern durchgeführt worden sein, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ zugelassen sind.

Wie hoch ist die steuerliche Förderung?

Du kannst über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich absetzen. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.

Was sind die Voraussetzungen der steuerlichen Förderung?

Für eine steuerliche Förderung müssen insbesondere die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Haus oder das Gebäude, in dem sich Ihre Wohnung befindet, muss mindestens zehn Jahre alt sein.
  • Du musst Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sein und das Haus oder die Wohnung selbst bewohnen.
  • Die energetische Maßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt worden sein und bestimmte technische Anforderungen einhalten, die Sie in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) nachlesen können.
  • Du musst dem Finanzamt eine Bescheinigung über die ausgeführten energetischen Maßnahmen vorlegen
Wer darf die energetischen Maßnahmen ausführen?

Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Fachunternehmen sind Handwerksmeisterbetriebe und Handwerksbetriebe mit einer Inhaberin oder einem Inhaber vergleichbarer Qualifikation, die im Bereich der Gebäudesanierung tätig sind. Dies umfasst die folgenden Bereiche:

Maurer- und Betonbauarbeiten, Stukkateurarbeiten, Maler- und Lackierungsarbeiten, Zimmerer-, Tischler- und Schreinerarbeiten, Wärme-, Kälte- und Steinbildhauarbeiten, BrunnenbauarbeitenDachdeckerarbeiten, Klempnerarbeiten, Glasarbeiten, Installateur- und Heizungsbauarbeiten, Kälteanlagenbau, Elektrotechnik- und -installation, Metallbau, Ofen-und Luftheizungsbau, Rollladen- und Sonnenschutztechnik, Schornsteinfegerarbeiten, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten, Betonstein- und Terrazzoherstellung.

Die konkret durchgeführte Maßnahme muss zum Gewerk des ausführenden Fachunternehmens zählen. Nicht anerkannt wird daher beispielsweise der Einbau eine Außentür durch einen Schornsteinfegermeister.

Wer darf die Bescheinigung über die energetischen Maßnahmen ausstellen?

Du erhältst die Bescheinigung vom ausführenden Fachunternehmen oder von einer Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (das sind insbesondere Energieberaterinnen und Energieberater sowie Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten).

Für diese hat das Bundesministerium der Finanzen auf seiner Website Musterbescheinigungen veröffentlicht.

Wie erhalte ich die steuerliche Förderung?

Um die steuerliche Förderung zu erhalten, musst du die entstandenen Kosten als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Dabei reichst du auch die Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen sowie Rechnungen ein.

Eine vorherige Antragstellung wie bei der direkten Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das BAFA ist nicht erforderlich.

Wo finde ich die Rechtsgrundlagen der steuerlichen Förderung?

Die Rechtsgrundlagen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung finden Sie in § 35c Einkommensteuergesetz und der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV).

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Bei allgemeinen Fragen zu Energieeffizienzprogrammen des BMWK hilft die kostenlose Hotline unter 0800 0115 000.

Fragen zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen beantwortet Dir dein zuständiges Finanzamt. Das Bundesministerium der Finanzen hat zudem zwei Verwaltungsanweisungen (sogenannte BMF-Schreiben) zu Einzelfragen des § 35c Einkommensteuergesetz und zu den Musterbescheinigungen veröffentlicht, die weiterführende Informationen enthalten.

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