Page 12 - IBC Heiztechnik Katalog
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Informationen zur staatlichen Förderung



                                              Die Antragsstellung ist seit dem 27.02.2024 möglich. Förderanträge sind vor Vorhabens-
                                              beginn zu stellen – aber die KFW räumt hier eine Übergangsfrist ein:
                                              Laut „Bundes-Anzeiger“ gibt es eine Ausnahme: Bei einem Vorhabensbeginn zwischen
                                              dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023)
          In 6 Schritten zum KfW-Zuschuss     und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

          1.   BZA-NUMMER ERSTELLEN LASSEN - Im ersten Schritt musst Du dich mit einem Energieeffizienzexperten oder einem Fachunternehmer in
             Verbindung setzen, dieser legt dir in seinem KfW-Portal eine sogenannte individuelle Projektnummer (BzA-Nummer) an.
          2.  LIEFERUNGSVERTRAG ODER LEISTUNGSVERTRAG MIT AUFSCHIEBENDER ODER AUFLÖSENDER BEDINGUNG ABSCHLIESSEN - Schließe mit
             deinem Fachunternehmen einen Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag über den Einbau einer förderfähigen Heizung. Dieser muss eine aufschiebende
             oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Zusage der KfW und das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten.

          3.  ZUSCHUSS BEANTRAGEN - Registriere dich nun selbst im Kundenportal „Meine KfW“ und wähle dort das Produkt „BEG Heizungsförderung
             für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) aus. Anschließend stellst Du den Antrag. Hierfür benötigst Du die BzA-Nummer und den
             abgeschlossenen Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag, welcher hochzuladen ist.

          4.  VORHABEN DURCHFÜHREN - Nach Erhalt der Zusage der KfW kannst Du sofort mit deinem Vorhaben starten.
          5.  BESTÄTIGUNG NACH DURCHFÜHRUNG (BND) ERSTELLEN LASSEN - Nach Abschluss des Vorhabens bestätigt der Energieeffizienzexperte
             oder das Fachunternehmen die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt eine BnD (Bestätigung nach Durchführung).
          6.  ZUSCHUSS ERHALTEN - Für die Auszahlung deines Zuschusses identifizierst (entweder per Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung
             oder per Postident-Verfahren) Du dich im Kundenportal „Meine KfW“ und beantragst dort mit der BnD die Auszahlung. Bitte reiche deine
             Nachweise spätestens 36 Monate nach der Zusage durch die KfW und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung ein.




          Eigenleistungen sind erlaubt
          Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt, werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen
          Ausgaben für Material gefördert. Der Fachunternehmer muss die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Ausgaben für Material mit dem
          Verwendungsnachweis und einem formlosen Schreiben bestätigen.




          Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

          Der Grundfördersatz „Zuschuss“ beträgt 30 % der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme beträgt 30.000,00 €.
          Im Einzelnen gelten die nachfolgend genannten Prozentsätze mit einer Obergrenze von 70 Prozent.



                                                   Klimageschwindig-      Einkommens-         Emissionsminderungs-
                                    Zuschuss
                                                    keits-Bonus (S. 13)    Bonus (S. 13)        zuschlag (S. 13)
             Biomasse (Holz / Pellets)  30 %   +          -         +        30 %       +          2.500 €
             Biomasse + Solarthermie  30 %              20 %                 30 %                  2.500 €




          Was bedeutet Grundfördersatz „30 % Zuschuss“?

          30 % Zuschuss ist der Grundfördersatz, welcher jedem Antragsteller für die Installation eines förderfähigen Heizkessels zusteht.















                                                         Jetzt Heizkessel tauschen und
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